Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne nach der Suche einer geeigneten Haushaltshilfe.
Unsere Unterstützung erfolgt im Rahmen der gültigen Rechtsordnung für die zentrale Auslands- und Fachvermittlung und der gültigen Steuer- und Sozialversicherungsgesetze.
Arbeitgeber wird nicht die Pflegehilfe Bayern, sondern die zu betreuende Person oder ein Angehöriger. Der ist auch verantwortlich für das Anmelden beim Finanzamt bzw. bei der Sozialversicherung. Hier hilft Ihnen die Pflegehilfe Bayern bei den Formalitäten bis hin zur Lohnabrechnung. Wir sind Ihnen aber auch gerne behilflich einen geeigneten Steuerberater zu finden.
Außer dem Lohn, der sich nach dem für ausländische Betreuungskräfte gültigen Tarif orientieren muss, verpflichtet sich der Arbeitgeber der Pflegerin kostenlose Unterkunft und freie Kost zu gewähren.
93486 Runding Haidsteiner Str. 26a
Tel.: 09971/768437 Mobil: 0160/92367157